In den Niederlanden kann eine Frau unter bestimmten Voraussetzungen ihre Schwangerschaft innerhalb der ersten 24 Wochen abbrechen lassen. Solche Eingriffe d¸rfen nur in Krankenh‰usern oder Fachkliniken stattfinden, die ¸ber eine entsprechende Genehmigung verf¸gen. Geregelt ist dies im Gesetz ¸ber den Schwangerschaftsabbruch, das einerseits den Schutz des ungeborenen Lebens, andererseits den Anspruch der Frau auf Unterst¸tzung in einer Notsituation infolge einer ungewollten Schwangerschaft ber¸cksichtigt. Ziel des Gesetzes ist es, dass jede Entscheidung f¸r einen Schwangerschaftsabbruch reiflich ¸berlegt ist und dass nur dann abgetrieben wird, wenn es f¸r die Frau keinen anderen Ausweg aus ihrer Notlage gibt. ‹brigens ist niemand verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.
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